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Ablauf und Kosten

Honorar

Eine Therapie- oder Beratungssitzung dauert bei mir 90 Minuten. Dafür berechne ich ein Honorar von 85 Euro. Am Anfang der Beratung oder Therapie informiere ich Sie über meine Arbeitsweise, Kosten und Zielsetzung, so dass Sie sich im ersten Gespräch in Ruhe entscheiden können, ob Sie die Beratung / Therapie bei mir in Anspruch nehmen möchten.

Heilpraktikerleistungen sind immer auch Privatleistungen, das heißt sie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einige private Krankenversicherer oder Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil Honorare von Heilpraktikern. Hier lohnt es sich, Informationen einzuholen und evtl. eine passende Zusatzversicherung in Anspruch zu nehmen. Zudem ist es möglich, Honorare für psychotherapeutische Behandlungskosten bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend zu machen.

Für den Coaching-Treff und die LeiterInnen-Lounge ist das einstündiges Vorgespräch kostenfrei.

Für meine Seminar- und Vortragstätigkeit sind die Honorarbeträge zu erfragen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Klick auf die jeweilige Frage öffnet die Informationen ...


  • Wie wird das Coaching abgerechnet?

    Werden die Kosten eines Coachings von einer Firma, Einrichtung oder Institution übernommen, so erhält der Auftraggeber eine Rechnung. Auf einer Rechnung erscheint lediglich der Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin und das Datum des Coachings.

    Werden die Kosten für das Coaching vom Coachee selbst übernommen, so erfolgt die Zahlung nach jedem Termin per Überweisung nach Rechnungsstellung oder als Jahresbeitrag bei den Coaching-Treffs und der LeiterInnen-Lounge.

  • Wenn mein Arbeitgeber das Coaching bezahlt, erfährt er dann, was besprochen wurde?
    Nein. Die Inhalte eines Coachings / einer Beratung und Therapiestunde sind selbstverständlich streng vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.
  • Wie werden die Therapien abgerechnet?
    Die Abrechnung erfolgt nach jedem Termin per Überweisung nach Rechnungsstellung. Um Ihnen eine konkrete Kostenplanung zu ermöglichen, kann in einem ersten Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen eine Anzahl von Therapie-Einheiten festgelegt werden.
  • Werden die Kosten für die Therapie von meiner Krankenkasse übernommen?
    Nein. Sie benötigen eine Zusatzversicherung, die auch Heilpraktikerleistungen auf dem Gebiet der Psychotherapie übernimmt. In der Regel erfolgt die Abrechnung als Selbstzahler.
  • Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Therapie privat bezahle?

    Wenn Sie eine Therapie privat bezahlen, erfährt keine Behörde oder andere Stelle etwas über Ihre persönlichen Anliegen und Hintergründe. Berichte werden nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch geschrieben oder weitergeleitet. Diagnosen werden nur gestellt, wenn diese für Sie persönlich hilfreich sind.

    Wird eine Therapie von einer Krankenkasse bezahlt, so geschieht dies ausschließlich nach einem ausführlichen Gutachten und einer Diagnose mit Krankheitswert. Diese Diagnose verbleibt dauerhaft in den Akten Ihrer Krankenkasse. Eine derartige Diagnose könnte dazu führen, dass Sie später Probleme z.B. beim Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Auch im Hinblick auf manche Berufsbilder (z.B. bei Polizisten, Verbeamtung, u.a.) kann eine solche Diagnose negative Auswirkungen haben. Bei einer privat bezahlten Therapie geht es ohne viel Bürokratie, maßgebend ist einzig und allein das Erkunden von Lösungen zu Ihren individuellen und ganz persönlichen Themen.

  • Wie häufig finden Therapien statt?
    Die Häufigkeit der Termine richtet sich grundsätzlich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Es hat sich bewährt, dass eine Einzeltherapie in einem ca. 14tägigen Rhytmus stattfindet, da es sinnvoll ist, in der Therapie erarbeitete Themen zunächst in den Alltag umzusetzen, bevor weitere Inhalte folgen. In Krisensituationen ist es selbstverständlich, dass ich Termine in kürzeren Frequenzen anbiete. Bei Familientherapien hat es sich bewährt, dass Termine in einem 3-4 wöchigen Rhythmus stattfinden, da es im familiären Alltag häufig länger dauert, bis vereinbarte Inhalte erprobt werden können.
  • Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss oder versäume?
    Kurzfristige Absagen bedeuten meist, dass dieser Termin für andere Personen, die diesen Termin gerne genutzt hätten, nicht mehr zur Verfügung steht. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich in diesem Falle, je nachdem, ob ich den Termin noch anderweitig belegen kann, mir folgende Storno-Bedinungen vorbehalte: Absagen bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin stelle ich nicht in Rechnung, kurzfristigere Absagen werde ich mit 100% der Kosten in Rechnung stellen.